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   BSG, 23.06.1976 - 12/7 RAr 35/74   

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BSG, 23.06.1976 - 12/7 RAr 35/74 (https://dejure.org/1976,11777)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1976 - 12/7 RAr 35/74 (https://dejure.org/1976,11777)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1976 - 12/7 RAr 35/74 (https://dejure.org/1976,11777)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

    Auszug aus BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 35/74
    Mit diesem Zugeständnis trägt die Beklagte lediglich dem Umstand Rechnung, daß sie in diesen Fällen möglicherweise eine ihr obliegende Betreuungspflicht verletzt hat und im Wege eines sozialrechtlichen Schadensersatzanspruchs (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 18. Dezember 1975 - 12 RJ 88/75 -) ohnehin Leistungen hätte gewähren müssen.
  • BSG, 17.02.1965 - 7 RAr 21/64

    Rechtsmissbrauch einer Behörde - Gesetzliche Ausschlussfrist -

    Auszug aus BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 35/74
    Die Berufung auf Ausschlußfristen kann allerdings im Einzelfall rechtsmißbräuchlich sein, etwa"uenn die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen zweifelsfrei vorhanden sind und die Anwendung der Frist ihrer Funktion in dem betreffenden Rechtssystem nicht entsprechen würde (BSGB 14, 246, 250; ferner BSGE 22, 257, 260).
  • BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 80/74

    Schlechtwettergeldantrag - Frist für Einreichung - Ausschlussfrist -

    Auszug aus BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 35/74
    Der Kläger übersieht dabei, daß es sich bei den Ansprüchen auf Wintergeld um solche der Arbeitnehmer handelt (% 80 Abs. 1 AFG), die nicht beim Arbeitgeber, sondern beim Arbeitsamt durch den Bauunternehmer lediglich als Treuhänder der Arbeitnehmer geltend zu machen sind (5 80 Abs. 1 und 3 AFG; vgl. für den gleichgelagerten Fall beim Schlechtwettergeld: @@85, 88 AFG und die Rechtsprechung des BSG Urteil vom 15. Juli 1971- 7 RAr 30/68 - SozR Nr. 5 zu 9 143 1 AVAVG; Urteil vom 23. Juni 1976 - 12/7 RAr 80/74 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 15.07.1971 - 7 RAr 30/68

    Schlechtwettergeld - Ausfallanzeige - Ablehnung aus betrieblichen Gründen -

    Auszug aus BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 35/74
    Der Kläger übersieht dabei, daß es sich bei den Ansprüchen auf Wintergeld um solche der Arbeitnehmer handelt (% 80 Abs. 1 AFG), die nicht beim Arbeitgeber, sondern beim Arbeitsamt durch den Bauunternehmer lediglich als Treuhänder der Arbeitnehmer geltend zu machen sind (5 80 Abs. 1 und 3 AFG; vgl. für den gleichgelagerten Fall beim Schlechtwettergeld: @@85, 88 AFG und die Rechtsprechung des BSG Urteil vom 15. Juli 1971- 7 RAr 30/68 - SozR Nr. 5 zu 9 143 1 AVAVG; Urteil vom 23. Juni 1976 - 12/7 RAr 80/74 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 26.05.1971 - 11 RA 118/70
    Auszug aus BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 35/74
    In solchen Fällen kann allenfalls dann ein Rechtsmißbrauch angenommen werden, wenn die Einhaltung der Ausschlußfrist für die Verwaltung von geringer Bedeutung ist undganz erhebliche, langfristig wirksame Interessen des Bürgers auf dem Spiel stehen (so z.B. BSG Urteil vom 26. Mai 1971 - 12/11 RA 118/70 - SozEntsch X/E Art. 2 9 5 ANVNG Nr. 1).
  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
    gegen die Versäumung der Ausschlußfrist des @ 81 Abs. 3 AFG Wiedereinsetzung zu gewähren, nicht vor, Die die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften in anderen Gesetzen lassen sich auf die Frist des 5 81 Abs. 3 AFG nicht entsprechend anwenden° Wie der Senat schon entschieden hat, kann bei der Versäumung verfahrensrechtlicher Fristen im Verwaltungsverfahren eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auch dann in Betracht kommen, wenn die Wiedereinsetzung nicht ausdrücklich vorgesehen ist (vgl BSGEA3, 19, 24 = SozR 4495 5 11 Nr. 1 mwN), Die rechtzeitige Stellung des Antrags nach 5 81 Abs. 3 AFG ist Jedoch keine verfahrensrechtliche, sondern eine materiell-rechtliche Voraussetzung des Wintergeldanspruchs (BSG SozR 4100 & 81 Nr. 3; Urteil vom 23° Juni 1976 - 12/7 RAr 35/74 - AdB1977"26; Urteil vom 21, Juni 1977 - 7 RAr 129/75 -).

    Hieran ist festzuhalteno Gegen die Versäumung materiell-rechtlicher Fristen läßt die Rechtsprechung eine entsprechende Anwendung von Wiedereinsetzungsvorschriften grundsätzlich nicht zu (vgl BSGE 22, 257, 258 = SozR @ 143 l AVAVG Nr. 2; SozR aaO Nr. 3; Urteil vom 23. Juni 1976 - 12/7 RAr 35/74 - AuB 1977.26; Urteil vom 22° November 1979 - 8bRKg 3/79 7; BVerwGE 13, 209, 211 f; 21, 258, 261 f)o Das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts -BAG- (BAG AP ZPO 5 496 Nr. 4) steht hierzu in keinem Widerspruch.

    Die Frist soll vielmehr auch sicherstellen, daß die Beklagte zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Überblick über den Umfang der zu gewährenden Leistungen erhält, was die Einhaltung der Ausschlußfrist erfordert (Urteil vom 23. Juni 1976 - 12/7 RAr 35/74 AuB 1977, 26; Urteil vom 21. Juni 1977 RAr 129/75 -).

  • BSG, 02.09.1977 - 12 RAr 46/76

    Erstattung eines gegenüber Arbeitnehmern gewährten Wintergeldes - Einhaltung der

    Der Sinn der Ausschlußfrist, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Überblick über den Umfang der zu gewährenden Leistungen zu vermitteln (vgl. hierzu die Motive in BT-Drucks. V/2291, S. 77 zu § 79 Abs. 3 des Entwurfs), bleibt unberührt von der Art, wie die Mittel für die Gewährung von Wintergeld aufgebracht werden (Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juni 1976 - 12/7 RAr 35/74 -).
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